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ARBEITSRECHT

 

 

Das Arbeitsrecht umfasst zum Beispiel folgende Bereiche:

  • Fragen zum Arbeitsvertrag

  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen / Kündigungsschutzklagen

  • Änderungskündigungen

  • Fragen zu Abfindungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Lohn- und Gehaltsforderungen

  • Urlaub

  • Fragen zum Zeugnis

 

Bereits hier sei auf einige wichtige Dinge hingewiesen, die im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder deren Beendigung unbedingt zu beachten sind.

Ergeben sich Probleme im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so sei zunächst darauf hingewiesen, dass es nicht immer nur auf die Regelungen des einzelnen Arbeitsvertrages ankommt. Häufig sind bei der Beurteilung der vertraglichen Beziehungen auch geltende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen o.ä. zu berücksichtigen. Selbst eine sogenannte betriebliche Übung kann Ansprüche -häufig z. Bsp. im Zusammenhang mit Gratifikationen- begründen.

 

Kündigung

Lohn- und Gehaltsforderungen

Urlaub

Auszubildende

Links

 

 


Kündigung

Sollten Sie eine Kündigung oder auch eine Änderungskündigung erhalten haben oder sich gegen eine Befristung wehren wollen, sollten Sie unbedingt beachten, dass sie ab Zugang der Kündigung bei Ihnen oder Ende der Befristung nur drei Wochen Zeit haben, um sich gegen die Kündigung zu wehren. Sie müssen in diesen drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, damit die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Kündigung überprüft werden kann. Bei Fristversäumung ist eine Klage nur noch ausnahmsweise zulässig. Rechtlicher Rat sollte also schnellstmöglich eingeholt werde, wenn Sie der Meinung sind, ungerechtfertigt gekündigt worden zu sein. Je nach Art des Kündigungsgrundes kann es oft auch um die Geltendmachung einer Abfindung gehen.

Zudem sollten Sie immer Ihre Ansprüche bei der Agentur für Arbeit im Auge haben, damit sie rechtzeitig Geld bekommen oder ihnen keine Sperrzeit auferlegt wird.

 

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Lohn- und Gehaltsforderungen

Bei ausstehenden Lohn- oder Gehaltsforderungen sollten Sie ebenfalls schnellstmöglich aktiv werden. Bei Arbeitsverträgen besteht die Möglichkeit die Geltendmachung von Entgeltansprüchen abweichend von den allgemeinen gesetzlichen Verjährungsfristen zu regeln, zum Beispiel durch andere Gesetze, durch Einzelvertrag, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder sog. betriebliche Übung.  Leider kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer überhaupt keine Kenntnis von der Existenz oder dem Inhalt entsprechender Regelungen haben, da die Arbeitsverträge häufig nur auf weitere Regelungen/Ausschlussklauseln o.ä. verweisen, ohne deren Inhalt aber wiederzugeben. Bestehende Betriebsvereinbarungen oder anzuwendende Tarifverträge werden erst zur Kenntnis genommen und gelesen, wenn es zu spät ist.

Sollte der Arbeitgeber sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und es zum Insolvenzverfahren kommen, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens  Insolvenzgeld (oder Insolvenzausfallgeld) zu beantragen. Ausstehende Ansprüche sind unbedingt dem Insolvenzverwalter anzumelden. 

 

 

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Urlaub

Bei Urlaubsansprüchen sind die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) zu beachten. In der Regel ist der Urlaubsanspruch an das Urlaubsjahr gebunden. Er wird in diesem Jahr gewährt und nicht für dieses. Der Urlaubsanspruch verfällt grundsätzlich kraft Gesetzes, wenn er nicht während des entsprechenden Jahres  oder in Ausnahmefällen während des Übergangszeitraumes bis zum 31. März des Folgejahres genommen wurde. Der Arbeitnehmer sollte also darauf achten, dass er seinen Urlaub so rechtzeitig anmeldet und geltend macht, dass er im Rahmen der möglichen Fristen genommen werden kann.  Zu berücksichtigen bleibt immer, dass eine derartige Übertragung auf das nächste Jahr nur unter bestimmten Bedingungen nach dem BUrlG zulässig ist.  In Tarifverträgen ist jedoch häufig ein weiterer Übertragungszeitraum vereinbart. Das BUrlG gibt insoweit nur einen Mindestrahmen vor.

Im Hinblick auf den Urlaubsanspruch sind ebenfalls Verjährungsfristen bei Forderungen nach Urlaubsentgelt oder Abgeltung zu beachten.

 

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Auszubildende

Da es gerade in der heutigen Zeit wichtig ist, eine Ausbildung zu haben, liegen mir noch ein paar Anmerkungen für Auszubildende am Herzen. Allzu oft werden  bestehende Lehrverhältnisse leichtfertig gekündigt oder aus welchem Grunde auch immer einfach abgebrochen. Natürlich kommt es auch vor, dass die Ausbildungsbetriebe in die Insolvenz gehen oder schließen. Sollte der Auszubildende merken, dass die Ausbildung nicht das ist, was er wollte, sollte er Ärger haben mit seinem Ausbilder oder sollte er Kenntnis bekommen von bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten seines Ausbildungsbetriebes, ist es wichtig, sich schnellstmöglich Rat zu holen. Für diese Situation gibt es nicht nur die viel gescholtene Beratung der  Agentur für Arbeit, sondern es gibt auch die sogenannten Ausbildungsberater bei den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern. Diese Berater können weiterhelfen, vielleicht eine andere Ausbildungsstätte zu finden, evtl. auch erst vermittelnd tätig werden. Wichtig sind die Ausbildungsberater vor allem in den Fällen, wo die Ausbildung bei Auftreten von Problemen vor dem Abschluss steht. Für die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzfirmen besteht häufig die Möglichkeit einer Förderung der übernehmenden Firmen.

 

Für Berlin finden Sie hier die

Ausbildungsberater der IHK Berlin

Ausbildungsberater der Handwerkskammer Berlin

 

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Links

Arbeitsgerichte Berlin - Seite zu den Arbeitsgerichten in Berlin mit sämtlichen wichtigen Informationen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren

www.bmwa.bund.de - Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

www.arbeitsagentur.de - Bundesagentur für Arbeit

Rechtsratgeber  - Ratgeber für Arbeitnehmer zum Arbeitsrecht der Vereinigten Dienstleitungsgewerkschaft ver.di

 

 


 

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